Am Kollersee : Zugelassen auf den Landliegeplätzen sind ausschließlich Jollen, Jollenkreuzer bis maximal 6,20m Länge.
Zum Abstellen von Bootsanhängern, auf denen keine Boote lagern, muss ein zusätzlicher Bootsplatz beantragt und genehmigt werden.
Am Steg dürfen ausschließlich nur Kajütboote, Jollenkreuzer, offene Kielboote bis max. 8,30m Länge liegen.
Jollen und Jollenkreuzer mit Schwert müssen einen Landliegeplatz benutzen.
Ausnahmen können vom Vorstand genehmigt oder angeordnet werden.
Details siehe die Kollersee Ordnung