FAQs
indem Du die Unterlagen anforderst. Vollmitglied kannst Du erst nach einer gewissen Zeit werden. In dieser Zeit solltest Du aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Wird ersichtlich, dass Du Dich gut einbringst und wirkliches Interesse hast, dann steht nichts mehr im Wege Vollmitglied zu werden.
Schwimmen können ist hilfreich.
Rassistisches, antisemitisches Verhalten oder sonstige Diskriminierung wird nicht geduldet.
Freundlich und respektvoll sein schadet nicht.
Gute Laune und positive Einstellung hilft ungemein.Du kannst am Segel- und Kanusport teilnehmen.
Du kannst mit Deinem Boot/Kanu mitmachen (Liegeplatz gibt es nur für Vollmitglieder wenn frei). Du kannst bei Törns oder Wanderfahrten mitmachen.
Im Verein kannst Du alle Einrichtungen nutzen.
Du kannst aber bei Hauptversammlung nicht wählen.
Du kannst Deinen Segelführerschein bei uns machen.Nein. Nur bei Regatten.
Den Segelschein kannst Du bei uns machen.Solltest Du Interesse an einer Mitgliedschaft haben senden wir Dir gerne alle benötigten Unterlagen zu.
Natürlich auch die Beitragsaufstellung.Als Interessent muss Du keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Als Vollmitglied schon, dann wird der Beitrag eingezogen.
Die Vereinsatzung und Richtlinien sind zu beachten und befolgen.
Du musst die 10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur einhalten und respektieren.Fragen bezüglich der Mitgliedschaft bitte an die Mitgliederverwaltung stellen.
Auf unserer Homepage gibt es den Link zum „Service“. Dort kannst Du auf der Seite „wer macht was“ alle Ansprechpartner finden und Kontakt aufnehmen.
Bitte bei der Geschäftsführung nachfragen, hängt von der Verfügbarkeit ab.
Nur für Mitglieder und Interessenten.Am Silbersee: Zugelassen auf den Landliegeplätzen sind ausschließlich Jollen bis maximal 6,20m Länge.
Am Steg dürfen ausschließlich Kajütboote und Jollenkreuzer bis max. 6,20m Länge liegen. Kielboote und Katamarane sind nicht erlaubt.
Details siehe die RichtlinieAm Kollersee: Zugelassen auf den Landliegeplätzen sind ausschließlich Jollen, Jollenkreuzer bis maximal 6,20m Länge.
Zum Abstellen von Bootsanhängern, auf denen keine Boote lagern, muss ein zusätzlicher Bootsplatz beantragt und genehmigt werden.
Am Steg dürfen ausschließlich nur Kajütboote, Jollenkreuzer, offene Kielboote bis max. 8,30m Länge liegen.
Jollen und Jollenkreuzer mit Schwert müssen einen Landliegeplatz benutzen.
Ausnahmen können vom Vorstand genehmigt oder angeordnet werden.
Details siehe die RichtlinieMomentan stehen weder Wasser- noch Landliegeplätze für Boote zur Verfügung. Vollmitglieder können sich auf eine Warteliste eintragen lassen.
Auf unserer Homepage unter dem Link „Service“ und dann „Richtlinien“ sind alle KCF-Ordnungen sowie die Satzung aufgelistet und können eingesehen werden.
Jeden Mittwoch 20:00 findet der Stammtisch im Clubhaus statt. Die Gelegenheit für Jeden, der Interesse am Club hat.
Die Paddlertreffen im KCF-Clubhaus (berichten, informieren, vortragen, diskutieren, Spaß haben)
finden an jedem letzten Freitag (20:00) im Monat statt. Ausnahme: Juli und August
Siehe auch unser TerminkalenderFür Geldspenden steht ein Bankkonto bei der SK Rhein-Hardt mit der IBAN:
DE06 5465 1240 0240 0903 40
zur Verfügung. Als Dank für Deine Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt, die Du beim Finanzamt einreichen kannst.Generell ist unsere Geschäftsführung für alle Fragen zuständig. Du kannst Dich für spezielle Fragen auch direkt an den Fachwart wenden.
Die Liste der Fachwarte findest Du auf der Seite „wer macht was“